iNyx hat geschrieben: Tatsache ist, dass das Tool in D verboten ist, oder seh ich das falsch.
Jain, ein kommerzieller Vertrieb wäre auf jeden Fall untersagt. Falsch ist es aber, das Programm als generell Verboten anzusehen. Richtig, es dient (unter Umständen, je nachdem WIE man es anwendet) um in fremde Funknetzwerke einzudringen. Es gibt aber Außnahmen z. B. um ein eigenes Netzwek auf Sicherheit zu überprüfen oder auch in Bereich Forschung & Lehre (je nach Bundesland). Dazu gibt es auch gerichtliche Urteile, schließlich brauchen (Profis zumindest) um eine Einschätzung über die Sicherheit ihrer anvertrauten Infrastruktur (Netzwerke, Rechner, etc.) die Mittel, die "Hackern" auch zur Verfügung stehen. Solche Tests sind aber nur in sehr begrenzten Umfang zulässig (es sollten auch entsprechende Verträge mit Eigentümern der Infrastruktur und den Arbeitgeber bestehen - andernfalls kann man schnell auch unter Spionageverdacht fallen). Natürlich müssen sich für solche Tests die zuständigen Personen nicht nur an die Programme herankommen, sie sollten natürlich auch das Wissen, wie diese Programme arbeiten aneignen können, aber schon hier werden enge Grenzen gesetzt, es sollen bereits Admins gerichtlich mit Geldstrafen belegt worden sein, die solche Programme auf einem privaten Rechner im eigenen Haus vorhielten (nach Meinung der Richter, dürften diese nur auf Geschäftsrechnern in Geschäftsräumen vorgehalten werden - außgenommen Handbücher als .pdf oder ähnliches - das ist aber noch nicht ganz ausgefochten).
Ähnlich sieht es in Bereich "Forschung & Lehre" aus, wenn z. B. neue Abwehrmechanismen entwickelt werden (sollen). Da dies aber schwerpunktmäßig unter Länderhoheit fällt, gibt es diesbezüglich rechtliche Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern.
Ach ja, und im "Kleingedruckten" nimmt sich der Bund und die Länder für die eigene Nutzung (BND, V-Schutz, MAD, etc.) von dieser Regelung ebenfalls aus.
iNyx hat geschrieben: Apples EULA ist mir da egal, weil die in D nicht gilt, basta.
Mit der Meinung stehst Du mit einem Bein im Knast. Die EULA ist seit dem Zusatz, das auch geöffnete Packungen gegen Erstattung des Kaufpreises bei Apple zurückgegeben werden dürfen, sofern man der EULA nicht zustimmt, mit deutschen Recht Konform. Man kann jetzt die Bedingungen in Ruhe lesen, auch wenn das Produkt geöffnet wurde und es ist eine fristlose (?) Umtauschmöglichkeit eingeräumt worden. Dein "basta" ist also die Eintrittskarte für einen möglichen Zivilprozess, sofern Apple oder ein beauftragter Anwalt Dein Geständnis gegen den Verstoß der EULA hier ließt ...