Hallo an alle ich bin neu und habe schon eine frage

he
ich habe ein Mac Book pro 10.6.8
ja und ich möchte nur wiesen kann man Kismac drauf laufen lasen Fehlerfrei

aha …

“Fehlerfrei” reizt ja zu zynischen Antworten, aber lassen wir das - die Software dient doch dazu, Wlan-Netze zu knacken, oder? Vergiss es, da hilft dir niemand

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Hallo und willkommen,
Programme dieser Art sind in Deutschland verboten (§202c). Mehr zu diesem Thema bei Wikipedia
Für was brauchst Du denn das Programm (Ideal wäre eine legale Anwendung :stuck_out_tongue:)? Vielleicht gibt es ja eine (legale) Alternative.

@Uli: Mir ist eine schlechte Orthografie lieber als ein schlechter Stil. Es wäre ja möglich, dass auch Nicht-Muttersprachler hier fragen.
Meines Wissens stellt die Software gefundene Netzwerke “nur” detailliert dar. Von “knacken” weiß ich nichts. Auch Mac OSX zeigt an ob ein Netzwerk gesichert ist oder nicht.

fraschl, sorry- aber Nachfrage ergab da etwas sehr anderes (Der TE hat schon anderweitig die gleiche Frage gestellt).

[quote=“der Uli”]aha …

“Fehlerfrei” reizt ja zu zynischen Antworten, aber lassen wir das - die Software dient doch dazu, Wlan-Netze zu knacken, oder? Vergiss es, da hilft dir niemand[/quote]

Genau, sowas ist nicht “Mac like”
Du bist hier in einem Mac Forum . . .

Achtung Sektenalarm ! :smiley:

[quote=“nikita99”]he
ich habe ein Mac Book pro 10.6.8
ja und ich möchte nur wiesen kann man Kismac drauf laufen lasen Fehlerfrei[/quote]

zurück zur Frage: Ja - das sollte funktionieren 8)

http://www.youtube.com/watch?v=CYwepsU7H7E)

[quote=„Helljumper“]

Achtung Sektenalarm ! :smiley:[/quote]

Sektenalarm, Quatsch. Tatsache ist, dass das Tool in D verboten ist, oder seh ich das falsch.
Ich gehöre bestimmt nicht zu den Sektenmigliedern oder Apple Fanboys. Das sieht man schon daran, dass ich ein Lenovo S10 mit OS X mein Eigentum nenne. Apples EULA ist mir da egal, weil die in D nicht gilt, basta.

Oh, ja der Hackerparagraph.

Es fällt darunter, ja. Siehe heise.de/newsticker/meldung/ … 57493.html
Aber, gehen wir davon aus, dass es nicht um Vorbereitungshandlungen für Straftaten geht, dann ist ja alles ok… :unamused:

Jain, ein kommerzieller Vertrieb wäre auf jeden Fall untersagt. Falsch ist es aber, das Programm als generell Verboten anzusehen. Richtig, es dient (unter Umständen, je nachdem WIE man es anwendet) um in fremde Funknetzwerke einzudringen. Es gibt aber Außnahmen z. B. um ein eigenes Netzwek auf Sicherheit zu überprüfen oder auch in Bereich Forschung & Lehre (je nach Bundesland). Dazu gibt es auch gerichtliche Urteile, schließlich brauchen (Profis zumindest) um eine Einschätzung über die Sicherheit ihrer anvertrauten Infrastruktur (Netzwerke, Rechner, etc.) die Mittel, die „Hackern“ auch zur Verfügung stehen. Solche Tests sind aber nur in sehr begrenzten Umfang zulässig (es sollten auch entsprechende Verträge mit Eigentümern der Infrastruktur und den Arbeitgeber bestehen - andernfalls kann man schnell auch unter Spionageverdacht fallen). Natürlich müssen sich für solche Tests die zuständigen Personen nicht nur an die Programme herankommen, sie sollten natürlich auch das Wissen, wie diese Programme arbeiten aneignen können, aber schon hier werden enge Grenzen gesetzt, es sollen bereits Admins gerichtlich mit Geldstrafen belegt worden sein, die solche Programme auf einem privaten Rechner im eigenen Haus vorhielten (nach Meinung der Richter, dürften diese nur auf Geschäftsrechnern in Geschäftsräumen vorgehalten werden - außgenommen Handbücher als .pdf oder ähnliches - das ist aber noch nicht ganz ausgefochten).

Ähnlich sieht es in Bereich „Forschung & Lehre“ aus, wenn z. B. neue Abwehrmechanismen entwickelt werden (sollen). Da dies aber schwerpunktmäßig unter Länderhoheit fällt, gibt es diesbezüglich rechtliche Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern.

Ach ja, und im „Kleingedruckten“ nimmt sich der Bund und die Länder für die eigene Nutzung (BND, V-Schutz, MAD, etc.) von dieser Regelung ebenfalls aus.

Mit der Meinung stehst Du mit einem Bein im Knast. Die EULA ist seit dem Zusatz, das auch geöffnete Packungen gegen Erstattung des Kaufpreises bei Apple zurückgegeben werden dürfen, sofern man der EULA nicht zustimmt, mit deutschen Recht Konform. Man kann jetzt die Bedingungen in Ruhe lesen, auch wenn das Produkt geöffnet wurde und es ist eine fristlose (?) Umtauschmöglichkeit eingeräumt worden. Dein „basta“ ist also die Eintrittskarte für einen möglichen Zivilprozess, sofern Apple oder ein beauftragter Anwalt Dein Geständnis gegen den Verstoß der EULA hier ließt …

Seit wann ist der Zusatz drin? Wenn das so ist, dann ist ab der Version von OS X leider nicht mehr legal, da hast du recht.
Aber die Versionen davor? Da sehe ich jetzt nicht dass ich in den Knast müsste.