iPod geschreddert - Schadensabwicklung

Hallo,
eine gute Bekannte hat das zwei Tage alte iPod eines Arbeitskollegen geschräddert.
Er gab es Ihr zum telefonieren- und ihr ist es, nachdem sie es in der Hand hatte, aus der selben gefallen.
Gelandet ist es auf besten Parkplatzasphalt. “Weibliche technische Defektbeschreibung”: Das Glas ist gesprungen,
aber das Ding “funktionierte” noch. Der Typ will jetzt den Schaden ersetzt haben- ist ja auch richtig. Aber-
Wie soll Sie sich denn jetzt verhalten? Haftpflicht ist vorhanden.
Soll der das Ding zur Reparatur senden, und Rechnung an die Haftpflicht? Oder soll Sie alles einkassieren und es Ihrem
VersicherungsAgenten übergeben? Wie läuft das denn, wenn es ein “Sub” iPod ist. Zwei Tage alt, dann gehört es dem
Typ ja noch nicht. Hat hier jemand Erfahrungen, wie man am besten aus der Nummer rauskommt?
Gruß und Dank
Andreas

Hallo Andreas,

deine Bekannte sollte umgehend Ihre Haftpflichtversicherung über den Vorfall informieren (je nachdem was der Vertrag vorsieht, den Versicherungsvertreter oder die Schadens(abwicklung) Abteilung. Das ist wichtig, weil die meisten Haftpflichtversicherungen eine Frist zur Schadensmeldung haben, sonst könnte sie auf dem Schadensbetrag, oder einen großen Teil davon Sitzenbleiben. Normalerweise meldet sich dann die Versicherung (oder ihr Agent) und fragt die fehlenden Informationen ab und klärt vertagliche Fragen wie Selbstbeteiligung etc.

Der Geschädigte sollte möglichst schon mal Rechnung (Eigentumsnachweis) erbringen und bei Apple oder den Verkäufer fragen, was die Reperatur des Gerätes kosten würde und ob sich das im Verhältnis zum Neupreis lohnt (ggf. Gutachten). Diese Forderung muß er dann an Deine Bekannte richten oder, wenn die Versicherung einer direkten Abwicklung zustimmt, der Haftflichtversicherung Deiner Bekannten, am Besten mit einer Fristsetzung der Zahlung. Normalerweise übernimmt die Versicherung dann die Kosten, falls eine Eigenbeteilung vereinbart ist, wird sie diese dann von deiner Bekannten einfordern.

Eine andere Möglichkeit besteht über die Abwicklung der Bekannten, wenn diese dann in Vorleistung tritt. Falls aber die Versicherung dann nur einen Teil erstattet, weil sie die Forderung für unangemessen hält, bleibt sie dann ggf. auf einen Teil der Kosten sitzen, der ggf. über der Eigenbeteiligung liegt.

Wichtig ist aber in jedem Fall eine Meldung an die Versicherung, in der der Versicherung der Schaden mitgeteilt wird, oder zumindest die telefonische Kontaktaufnahme, falls sie ein Formular zur Schadensmeldung und Abwicklung vorsieht, damit sie dieses dann zusendet.

Hallo chrispiac,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das ist mir im Grunde schon klar gewesen.
Ich wollte eingentlich auf so etwas raus:
Der Typ fängt, wie erwartet an “auszuticken”
Er will das der Verursacher die Reparatur veranlaßt, oder ein neues Gerät besorgt, oder die
Rechnung begleicht. Ist aber ein Raten-Kauf.
Auch will er Kosten für ein Leih-Gerät ersetzt haben. “Er könne ja nicht ohne Handy.”

Meiner Meinung nach- kommt nur Reparatur/oder Austausch des Gerätes in Betracht. Und
auch nur dann, wenn das defekte Gerät geliefert wird.
Mal sehen was der Hpf-Willy sagt.
Gruß und Spaß
Andreas