Oh, Mann... typisch deutsche Rechtssprechung (für 1. Instanz)

Urteil: GMail soll von der BuNetzA reguliert werden :nonos:

Welcher Lobbyist hat da am Vorabend den Richter mit Kölsch abgefüllt ?

:8S:

Ich verstehe Dein Problem nicht. Warum sollte für Gmail nicht das gelten was für deutsche Email-Anbieter auch gilt ?

Deutschland ist kein rechtsfreier Raum für die amerikanischen big player.

So ist es ja nicht - reine EMail Dienstleister unterliegen bisher nicht der Regulierung (nur wenn diese Dienstleistung mit einem Telekommunikation-Infrastrukturdienstleister verbunden ist und diese Dienstleitung mit einem Infrastrukturvertrag gebündelt ist - Beispiel: Telekom stellt Telefon und DSL-Anschluß zur Verfügung und bündelt das Angebot mit einem E-Mail Dienst [T-Online]. Dann unterliegt der gesamte Betrieb der Regulierung der BuNetzA). Google stellt mit GMail einen reinen Internetdienst zur Verfügung und stellt keine Telekommunikation-Infrastruktur zur Verfügung und nur diese unterliegt gesetzlich der Regulierung durch die Bundesnstzagentur.

Das Problem ist, mit dieser Argumentation des Richters könnte nahezu jede Internetseite und App der Regulierung unterworfen werfen und das wäre ein Todesstoß für Internetdienste in Deutschland.

Ich würde sagen da liegst Du falsch, dem Grunde nach waren, soweit ich mich erinnere, schon in den 90er Jahren die Betreiber von Mailboxen (FIDO-Netz etc) dazu verpflichtet sich als Kommunikationsdienstleister zu registrieren.

Jaaah - seit damals hat sich schon ein bisschen was getan. Wo soll jetzt die Grenze sein? Ich als Forums-Betreiber mit eigenem Server bin ja wohl auch Kommunikationsdienstleister. Aber bevor ich jetzt die ganzen Auflagen, denen TelKos unterworfen sind, finanzieren müsste, würde ich ehrlich gesagt den ganzen Quatsch hinschmeißen und hier alles zumachen. Wo soll denn da bitte die Grenze sein?

Genau das ist der Punkt - wo man die Grenze zieht.

Soweit ich mich noch erinnere, bezog sich die Registraturpflicht von FidoNet, Usenet, MausNet usw. im wesentlichen auf die Überprüfbarkeit der installierten Modems und den technischen Zugang. Der Internetzugang war damals außerhalb von Hochschulen in Europa kaum etabliert. Die heutige Telekom hatte 1993 den Sprung von Deutsche Bundestpost zur Deutsche Bundespost Telekom vollzogen und wurde 1995 zur Telekom AG. Von Regulierung der Telefonnetze (1998) kann man eigentlich erst ab der Zusammenlegung/Ausgründung von BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) und dem BMPT (Bundesministerium für Post und Telekommunikation) zur RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) reden - vorher was das System rein staatlich. Lediglich technische Geräte (Telefone, Faxgeräte, Modems) benötigten eine Zulassung. So wurde auf das propitäre Protokoll von FidoNet kein Einfluss genommen und es mußten auch keine Späheinrichtungen für Behörden eingerichtet werden (was heute damit einhergeht). Die von FidoNet und Konsorten benannte „Mailbox“ trifft nur bedingt auf den heutigen E Mail Dienst zu. Ich sehe es eher als Vorläufer von heutiger Foren(software) (- Bulletin Board System [BBS]). Die damals regional verzweigten Einwahlknoten existierten um Modem-Einwahlpunkte zum Ortstarif zu ermöglichen und komprimierte Daten günstig (meist Nachts) über den damaligen aufkommenden ISDN Dienst austauschen zu können.

Sogesehen ist es schwer mit dem heutigen internationalen Internet und darauf aufsetzenden Diensten vergleichbar, zumal sich die Hirachie der damaligen Systeme auf den unteren Ebenen zumeist an Ländergrenzen orientierten (alleine schon wegen der Telefonkosten).

Das Urteil (wenn es Bestand hat) würde aber Tür und Tor für eine Registratur aller möglichen Internetdienste in Deutschland öffnen und da muß ich @Joerg zustimmen, dann würden viele Anbieter hinschmeißen oder ihren Sitz ins Ausland verlegen, eher sie die Auflagen - die sich an die Anforderungen von Netzanbietern orientieren - die mit eine Registratur bei der BuNetzA einhergehen, erfüllen (können).

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[quote=„Joerg, post:5, topic:26139“]
Wo soll denn da bitte die Grenze sein?[/quote]

Nun, die Grenze ist schlichtweg da wo sie das zuständige oberste Gericht auf Basis der vorhandenen gesetzlichen Grundlagen zieht.

Na das stimmt so nicht wirklich… Hochschulen hatten, soweit ich mich erinnere mit Fido nichts zu tun. Oder beziehst Du Dich hier auf Email ? Da gab es in Fido ja, neben den Echos (vergleichbar mit Newsgroups) auch die Funktion der Netmail worüber private Mails weltweit ausgetauscht wurden.

Soweit ich mich erinnere hatte Fido in seiner stärksten Zeit Anfang/Mitte der 90er allein in Deutschland rund 2000 Nodes (Einwahl-Knoten). mit einer Vielzahl von Usern.

Ciao
Andreas
(ehemals 2:2455/500 vormals 2:247/401 :laugh:)

…und das ist mal wieder symptomatisch für die Neuland-Republik: da der Gesetzgeber mal wieder heftig pennt, herrscht eine totale Rechtsunsicherheit und erst die Gerichte müssen im Nebel herumstochern und irgend etwas festlegen. Auf häufig nicht nachvollziehbaren Grundlagen und Technologie-Kenntnissen…

Sorry, aber das ist Unsinn ! Letztlich ist es immer und überall auf der Welt so dass Gesetze von Gerichten ausgelegt und interpretiert werden müssen.

Wer meint da immer auf Deutschland schimpfen zu müssen sollte sie mal das Rechtswesen in anderen Staaten anschauen. So schlecht schneidet Deutschland da gar nicht ab.

Langsam: ich habe nicht das Rechtswesen in Deutschland bemängelt. Sondern die mangelnde Kompetenz, die seit Jahren an den Tag gelegt wird, wenn es um Netzpolitik geht. Die rechtliche Situation für Webseitenbetreiber in Deutschland ist und bleibt bescheiden. Stichworte wie Impressumspflicht (passt einfach auf Print-Produkte besser), Abmahnungen (für alles und jedes, nicht zuletzt wegen fehlendem Impressum?!) oder Störerhaftung (besonders dämlich für Foren-Betreiber) sind einfach deutsche „Probleme“, die es in diesem Umfang nur hier gibt.

Was genau soll denn im Bereich des Internet-Rechts hierzulande so viel besser sein?