notargebühren

hallo,

mein Vater will mir sein haus überschreiben. In dem Haus wohnt noch meine
meine Tante die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Wie hoch werden die notargebühren
und die gebühren für alle anderen Ämter sein inkl. aller Nebenkosten sein ??

mfg

Uh - das wäre dann eine Schenkung mit Eintragung eines Niesbrauchs (bzw. der ist ggf. schon eingetragen). Notarkosten plus Grundbuchamt plus Schenkungssteuer (?) Google hat das hier ausgespuckt: focus.de/finanzen/steuern/er … 27819.html

Grunderwerbssteuer fällt in dem Fall zum Glück nicht an: gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html - die kann je nach Bundesland auch nochmal heftiger einschlagen.

Im Zweifel vllt. einfach mal den Notar fragen…

…der weiß es mit Sicherheit am besten. ^^

Das hängt vom Wert des geschenkten Gegenstandes ab. Ein bestimmter Prozentsatz davon ist die Notargebür. schlag mich: ich hatte vor zwei Jahren einen ähnlichen Fall, aber ich weiß nicht mehr wie hoch dieser Prozentsatz war. :8S: Müsste aber eine Suchmaschine der Wahl ausspucken. :smile:

Bist Du Dir sicher, ob das ein gutes Erbe für Dich ist? Je nach Zustand und Lage (gerade im ländlichen Bereich) sind Häuser nicht mehr unbedingt eine gute Anlageform und mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit in einem Haus, das man dann nicht wirtschaftlich nutzen kann (vermieten, schwierig zu beleihen etc.) kommen nur Kosten (Grundsteuer etc.) auf einem zu.

Viele beachten auch nicht den Fall, dass die Tante pflegebedürftig werden könnte. Hier im Altenheim (wo ich ab und an arbeite) ist es zu einem bizarren Fall gekommen: Die - wie in deinem Fall mal “Tante” nennen - muss aus gesundheitlichen Gründen ins Altenheim, ihre Rente reichte zum leben im Haus aus, für das Altenheim reicht es nicht. Der Enkel, dem das Haus überschrieben wurde, wird mit dem Niesbrauchrecht erpresst (keine Ummeldung als Hauptwohnsitz ins Heim) um ihn zur Kostenbeteiligung zu zwingen (kann das Haus aufgrund der Situation weder Verkaufen noch selbst bewohnen und auch nicht beleihen um die Kosten für das Heim aufzubringen). Da seine Einkünfte die Mindestversorgung für seine Familie nicht übersteigen, kann er juristisch dazu nicht gezwungen werden.

Das Problem ist jetzt: Die “Tante” ist im Heim als Zweitwohnsitz gemeldet (daher kann das Sozialamt nicht einspringen). Damit der Hauptwohnsitzrecht im Haus nicht verfällt, muss die Tante regelmäßig ins Haus (gesundheitliches Risiko), das nicht wirtschaftlich verwendet werden kann und drumherum verdienen nur die Anwälte, während Tante, Enkel mit Familie auf den Konkurs hin arbeiten, obwohl das nicht zwingend nötig wäre und unser Heim kann nicht sicher sein, wie lange die Zahlungen von der Tante noch im vollen Umfang erfolgen werden, da das Sozialamt am Wohnort der Tante bisher eine Kostenübernahme ablehnt (wohnt nicht in der gleichen Gemeinde).

Also vergesst bei einer Schenkung nicht, solche Situationen im Vorfeld zu regeln - bevor alle darunter Leiden (nur um Steuern zu sparen).